Unsere Abstimmungsparolen zu den eidgenössischen Vorlagen vom 24. November 2024

Ja zum Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
Nein zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
Ja zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarf)
Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen EFAS)
Der Vorstand und die Delegierten von Aufrecht Schweiz haben folgende Parolen zu den eidgenössischen Vorlagen vom 24. November 2024 beschlossen:
Ja zum Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
2023 zählten wir allein auf den Autobahnen über 48’000 Staustunden – ein Zuwachs von über 22% gegenüber dem Vorjahr. Fast 87% der Staustunden treten wegen Verkehrsüberlastungen auf. Das kostet die Schweiz jährlich 1,2 Milliarden Franken. Am Schluss zahlen dies die Kunden, denn längere Transportzeiten verteuern Produkte und Dienstleistungen. Laut Prognosen sind bis 2040 rund 20% des Nationalstrassennetzes regelmässig überlastet. Dementsprechend ist es sinnvoll und richtig, dass die nötigen Investitionen in der Strasseninfrastruktur vorgenommen werden sollen.
Wir kritisieren an der Vorlage jedoch folgende Punkte: Für diese 6 Projekte sind 4,9 Milliarden Franken vorgesehen. Hinzu kommen später hunderte Millionen für Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten. Sollte die Finanzierung nicht ausreichen, erhält der Bundesrat die Möglichkeit, ohne Konsultation des Parlaments die Steuern auf Benzin und Diesel um mindestens 4 Rappen pro Liter zu erhöhen. Günstigere und intelligentere Lösungen wie z.B. die Aufschaltung/Signalisierung der Pannenstreifen als zusätzliche Spuren während hohen Verkehrsaufkommen wurden nicht eingehender geprüft. Die Vorlage löst zudem die täglichen Stauprobleme auf diversen weiteren Autobahnabschnitten wie z.B. Wangen an der Aare bis Härkingen nicht. Die Ausbauprojekte werden von der lokalen Bevölkerung und teilweise auch von den kommunalen Behörden abgelehnt.
Nein zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
Die neue Regelung soll Missbräuche bei der Untermiete verhindern. Künftig müssen Mieterinnen und Mieter ein schriftliches Gesuch stellen, wenn sie Räume untervermieten wollen. Zudem müssen sie für die Untervermietung über die schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters verfügen. Sowohl das Gesuch als auch die Zustimmung müssen entweder handschriftlich unterzeichnet oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Ein einfaches E-Mail genügt also nicht. Mieterinnen und Mieter sind neu verpflichtet, die Vermieterin oder den Vermieter über Änderungen zu informieren, zum Beispiel wenn die Untermieterin oder der Untermieter wechselt oder wenn sie den Untermietzins erhöhen.
Lobbyisten im Parlament wollen mit dem Gesetz Missstände besser bekämpfen. Der Bundesrat war ursprünglich der Meinung, dass solche Missbräuche bereits mit dem heutigen Gesetz bekämpft werden können. Die Einschränkung der Untermiete ist eine reine Schikane. Sie ist schon heute bereits nur mit Einwilligung der Vermieterin oder des Vermieters möglich. Ausserdem ist es schon verboten, zu hohe Mieten für die Untermiete zu verlangen. Das Missbrauchspotenzial ist also sehr gering. Konkrete Fälle sind selten. Künftig wäre das Recht zur Untervermietung stark eingeschränkt. Die aktuellen Gesetze genügen bei weitem. Wir stehen für Eigenverantwortung und benötigen deshalb kein Gesetz, ob “ein E-Mail reicht oder nicht”.
Ja zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarf)
Die Bundesverfassung schützt das Eigentum. Eigentümer sollen vermietete Räume, die sie selbst benötigen, leichter kündigen können. Sie können wie bisher dafür einen sogenannten dringenden Eigenbedarf für sich, für nahe Verwandte oder für verschwägerte Personen geltend machen. Damit könnten Vermieter eigene Räume rascher selbst nutzen – insbesondere nach einem Rechtsstreit, bei einer Mieterstreckung, oder wenn jemand eine Immobilie neu erworben hat.
Die neue Regelung lockert die Voraussetzungen für den Eigenbedarf. Wir begrüssen diese Stärkung des Eigentums. Die Interessen der Mieter bleiben aber weiterhin geschützt, Eigentümer bleiben beispielsweise bei einer früheren Kündigung als vereinbart weiterhin schadenersatzpflichtig.
Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen EFAS)
Obwohl die Vorlage als technisch und komplex beschrieben wurde, handelt es sich im Wesentlichen um eine einfache Machtverschiebung von den öffentlichen Trägerschaften zu den Krankenkassen. EFAS verleiht den Krankenkassen noch mehr Macht, da sie zusätzlich zu den Krankenkassenprämien auch Milliarden Franken an Steuergeldern erhalten werden.
Aufrecht Schweiz setzt sich für ein marktwirtschaftliches Gesundheitswesen ein, das auf Eigenverantwortung, Wettbewerb und Vertragsfreiheit basiert. Das Krankenkassen-Obligatorium muss deshalb fallen. Wir erachten EFAS als “Pflästerli-Politik”, welche die Krankenkassenprämien auch nächstes Jahr noch zusätzlich in die Höhe treiben wird.