Aufarbeitung dringend nötig
Aufrecht Schweiz setzt sich für eine komplette politische und juristische Aufarbeitung der Massnahmen-Politik in der Schweiz ein. Da die Massnahmen Kosten von mehreren hundert Milliarden Franken verursachen, ist für uns eine komplette unabhängige Aufarbeitung Pflicht!
- Eine Ausserparlamentarische Untersuchungskommission, ausgestattet mit allen notwendigen Kompetenzen, gleichwertig einer PUK.
- Schaffung eines Spezialgerichts zur Bewältigung der notwendigen Arbeiten. Wir erwarten, dass gesetzliche Verfehlungen während dieser Zeit mit allen Konsequenzen und ohne Einschränkungen nachverfolgt und geahndet werden.
- Die Kosten der Untersuchungskommission werden von der Eidgenossenschaft übernommen, diese dürfen nicht über das Budget oder in anderer Form limitiert werden.
- Die Bevölkerung wird über die Ergebnisse transparent informiert.
Die Aufarbeitung hat im Minimum in folgenden Bereichen zu erfolgen:
- Medizinischer-/Gesundheits- Bereich
- BAG Verhalten/Empfehlungen und mögliche Verflechtungen zur Pharmaindustrie (inkl. Task Force und EKIF).
- Überprüfung der veröffentlichten Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt.
- Auswirkungen im sozialen Bereich und Folgeschäden.
- Swissmedic, Zulassungen von den Impfstoffen. Wurden die Vorgaben für die Zulassung von Arzneimitteln eingehalten? Waren die Informationen der Swissmedic korrekt betreffend Verträglichkeit und Nebenwirkungen?
- Hat ein echter wissenschaftlicher Diskurs stattgefunden und wurden die verordneten Massnahmen auf dieser Basis beschlossen? Falls dies nicht der Fall war, wer hat diesen Diskurs blockiert? Gab es Interessenkonflikte?
- Juristischer Bereich
- Überprüfung der getroffenen Massnahmen, ob diese juristisch zulässig waren oder nicht. Wurden die Grundrechte der Verfassung und die Menschenrechte eingehalten?
- Waren die Massnahmen korrekt unter der Berücksichtigung, dass die Impfungen eine Zulassung mit vielen Auflagen hatten, also keine „ordentliche Zulassung“ im bisherigen Sinn?
- Überprüfung der Gerichtsentscheide auf deren Korrektheit.
- Spezialgericht
Zur Beurteilung der von der Kommission untersuchten Sachverhalte wird für Verbrechen und Vergehen des zweiten Buchs, Titel 1, 2, 4, 8, 11 – 15, 17 und 18 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (SR 311.0) ein Spezialgericht geschaffen. Dieses besteht nach dem Vorbild des Schweizerischen Bundesstrafgerichts aus einer erstinstanzlichen Strafkammer, einer Beschwerdekammer sowie einer abschliessend urteilenden Berufungskammer und ersetzt die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte. Bei mehrfacher Zuständigkeit (ordentliche Gerichtsbarkeit/Spezialgericht) in einer Strafsache erfolgt eine Kompetenzattraktion hinsichtlich Spezialgerichtsbarkeit und entsprechend eine Vereinigung der Verfahren in der Hand der Kommission analog Art. 26 Abs. 2 StPO. Die Kommission kann auch bereits beurteilte Sachverhalte noch einmal genauer erforschen und an das Spezialgericht zur neuen Sachverhaltsfeststellung und Beurteilung überweisen.
191i Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung
Die Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung treten bei möglichen Verbrechen und Vergehen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht ein.
- Medien
- Gab es Verflechtungen der Medien zu den Behörden und/oder der Politik, die zu einer unkritischen Berichterstattung führten?
- Haben die Medien ausgewogen über die Vor- und Nachteile berichtet? Wenn nicht, was hat zu einer einseitigen Berichterstattung geführt?
Ein Beispiel, wie das aussehen könnte, gibt unser Kandidat und Zürcher Kantonsrat Urs Hans, der am Samstag, 26. Februar 2022, ab 14.00 Uhr in Winterthur auf dem Neumarktplatz eine Kundgebung mit dem Thema „Öffentliches Corona-Tribunal“ organisiert (https://www.publiceyeonscience.ch/).
Patrick Jetzer
Präsident «Aufrecht Schweiz»