Datenmissbrauch in Volksschule
Kanton Schwyz fördert Datenmissbrauch in Volksschulen – Fast zeitgleich zu den Lockerungen der Corona-Massnahmen in der gesamten Schweiz finden im Kanton Schwyz rechtliche Umwälzungen zum Thema Datenschutz und -erhebung statt.[1] Um in Zukunft bessere Kontrolle zu haben, hat sich der Kantonsrat Schwyz eine ganz besondere Veränderung der Volksschulgesetzes ausgedacht. Besonders geschützte Personendaten werden zugänglich gemacht
Durch die Teilrevision des Volksschulgesetzes sind somit bald alle Schwyzer Volksschulen ermächtigt, persönliche Daten zu erheben, die besonders geschützt werden sollten. Dazu zählen um Beispiel medizinische Daten, wie Gesundheitszustand, Sozialversicherungsnummer, Art und Resultat der Untersuchung oder Behandlung, Impfdaten, Informationen der Erziehungsberechtigten, Informationen der Lehrpersonen, Informationen und Aussagen des Schulkindes.[2] Um dies auch durchsetzen zu können, ist der Schulrat ermächtigt, Bussgelder zu verhängen, wenn die Eltern nicht kooperieren oder ihr Kind zum Beispiel lieber in eine Einrichtung geben wollen, die den Werten und Überzeugungen der Eltern entsprechen.
Verstoss gegen den Internationalen Pakt von 1966 & DSG
Somit verstösst die Veränderung des Volksschulgesetzes gleich zweifach gegen den Pakt, vor allem gegen Artikel 13. Dort ist festgehalten, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten gewahrt werden müssen und die Freiheiten der Eltern bzw. des Vormunds oder Pflegers zu achten. Ebenfalls dürfen die Freiheiten der Personen nicht beeinträchtigt werden, sowie die religiöse und sittliche Erziehung der Eltern nicht untergraben oder sabotiert werden.
Ebenso gerät die Schwyzer Vorlage für die Revision des Volksschulgesetzes §34a in Konflikt mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) § Art. 4,5. Gemäss dem DSG können solche Daten nur auf freiwilliger Basis erhoben werden, da Gesundheitsdaten zu den grundlegenden Menschenrechten (Recht auf Privatsphäre) gehören. Es scheint fast so, als ob der Kantonsrat Schwyz gleich die nächste Pandemie nach ihrem Sinne «vorbereitet» und erlaubt sich dabei einen rechtlichen Super-GAU. Aufrecht Schweiz ruft die Bevölkerung aller Kantone auf, achtsam zu sein, welche Gesetzesvorlagen diese aushecken und gegen Verletzungen der Menschenrechte und Behördenermächtigung vorzugehen!
Gegner von Privatsphäre und Menschenrechte fordern Immunitätsmonitoring! Unterwegs sein ohne Maske, kein Vorweisen von Zertifikaten, scheint einigen Pharma-Lobbyisten zu weit zu gehen, ja gar geschäftsschädigend zu sein!
Nach zweijähriger Kultivierung der Angst, scheint naturgegebenes, wie freies Atmen, die Selbst-bestimmung über den eigenen Körper und der Datenschutz, für einige Machtpolitiker unerträglich. Aufrecht Schweiz steht gegen ein Gesundheitsmonitoring, welches ebenfalls ein Verstoss gegen das DSG § Art. 4,5 darstellt.
Auch im Falle von Gesetzesänderungen gibt es Menschenrechte, die unveräusserlich sind!
Präsident «Aufrecht Schweiz»
[1] Vgl. Homepage Kanton Schwyz: https://www.sz.ch/behoerden/vernehmlassungen/teilrevision-des-volksschulgesetzes.html/72-416-376-8384, 21.02.2022.
[2] Vgl. Homepage Kanton Schwyz: https://www.sz.ch/public/upload/assets/59343/VSG_Vernehmlassungsvorlage.pdf?fp=1, § 34a, 21.02.2022.