Staatsrechtler Alain Griffel: «Das Gewurstel im Energiebereich muss ein Ende haben»
«Als Verfassungsrechtler kann ich eine Vorlage wie den Mantelerlass nicht akzeptieren»: Professor Alain Griffel.
Der sogenannte Mantelerlass, mit dem der Bund die Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sichern will, verstösst gegen die Verfassung. Das ist das Fazit von Alain Griffel, Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich. Der Spezialist für Raumplanungs- und Umweltrecht hat sich schon zuvor verschiedentlich bemerkbar gemacht, weil er die Rechtsstaatlichkeit von Gesetzen im Energiebereich bezweifelt. Was treibt Griffel an – und welche Lösungen schlägt er vor? Der «Nebelspalter» hat dem unbequemen Juristen auf den Zahn gefühlt.
Herr Griffel, diese Woche hat eine Gruppe von Landschaftsschützern das Referendum gegen den Mantelerlass lanciert, den das Parlament vor einigen Wochen verabschiedet hat (siehe hier). Werden Sie unterschreiben?
Alain Griffel: Ja, denn mit diesem Erlass wird die Verfassung verletzt. Ich als Verfassungsrechtler kann so etwas natürlich nicht akzeptieren.
Sie monieren vor allem, dass in diesem Gesetz die Interessen der Stromproduktion über diejenigen des Naturschutzes gestellt werden. Wie schlimm wiegt der Verfassungsbruch?
Da muss ich zurückfragen: Gibt es denn schlimme und weniger schlimme Verfassungsbrüche?
Ich bin nicht Jurist.
Albert Rösti, damals noch Nationalrat, sagte vor einem Jahr bei der Verabschiedung des Beschleunigungsgesetzes namens «Solarexpress», es sei ihm bewusst, dass man damit die Verfassung ritze. Das Wort «ritzen» ist verharmlosend. Darf man denn seine Frau «ein bisschen» schlagen? Es gibt sicher unterschiedlich schwere Verstösse gegen die Verfassung. Aber jede Verfassungsverletzung ist in einem Rechtsstaat eine zu viel.
Schon früher stellten Sie bei Energievorlagen Verfassungsverstösse fest – etwa beim «Solarexpress» oder beim «Windexpress» (siehe hier). Sie kamen zum Beispiel zum Schluss, dass der Bund unzulässig in die Kompetenzen der Kantone eingreife. Steht es allgemein schlecht um die Rechtsstaatlichkeit von Energiegesetzen?
Es sieht in der Tat so aus. Sieben Verfassungsbrüche auf nur zwei Seiten Gesetzestext einbauen, wie das beim «Solarexpress» vorgekommen ist, ist schon eine besondere Leistung. Aber wenn sich der Gesetzgeber davor scheut, für das Handeln des Bundes klare rechtliche Grundlagen zu schaffen, dann resultiert eben Pfusch. Das Parlament agiert unter dem Damoklesschwert eines Strommangels übereilt und vergisst dabei, die Verfassung einzuhalten. Die Verfassung ist aber mehr als eine Art Leitbild mit Empfehlungscharakter.
Erfolgen diese Verfassungsbrüche denn aus Versehen?
Wer davon spricht, die Verfassung zu ritzen, handelt durchaus bewusst. In anderen Fällen aber mag es aus Versehen passieren. Zum Mantelerlass ist zu sagen, dass das Parlament kaum je eine so umfangreiche Gesetzesvorlage derart stark umgetextet hat. Am Ende entsprach kaum ein Satz mehr dem bundesrätlichen Entwurf. Damit stieg natürlich das Risiko von Verfassungsverletzungen, deren sich die Parlamentarier gar nicht bewusst waren.
Dann trägt das Parlament die Hauptschuld an den Verfassungsverstössen im Mantelerlass?
Eindeutig ja. […]
Zur Original Quelle www.nebelspalter.ch
Aufrecht-Kommentar:
Wie schon bei Corona schrecken auch beim Energie-Hype die Lobbyisten im Parlament vor nichts zurück um die Interessen ihrer Sponsoren durchzusetzen.
Aufrecht Schweiz reichte schon am 30 März 2023 die ‘Petition’Schluss mit der Lobby-Politik’ mit über 10’400 Unterschriften ein. Eine SRG Umfrage im Q2/2023 bestätigte unsere Einschätzung der politischen Situation in der Schweiz, siehe dazu auch den Bericht ‘Politische Entfremdung in der Schweiz auf dem Vormarsch’ .
SRF reagierte Ende August mit detaillierten Recherchen von insgesamt 1 3/4 Stunden Sendzeit in einer Podcast-Serie, die mit einem erschütternden Bericht zur Lobby-Problematik in der Schweiz im SRF Nachrichtenmagazin “10 vor 10” vom 1. September 2023 abgeschlossen wurde.
Es braucht viel, bis die Mainstream-Medien ein solches Thema aufnehmen, die Lage ist sehr ernst!
Alternativen, um aus der Sackgasse heraus zu kommen sind gefragt.
Aufrecht Schweiz bietet bereits schon in den Kantonen Baselland, Bern, Nidwalden, St. Gallen, Thurgau, Zug und Zürich einen Ausweg.
Wählen Sie in diesen Kantonen Aufrecht! Eine Anleitung zum richtigen Wählen finden Sie hier!
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